Behandlungen z ur Rehabilitation nach Operationen von Schwellungen und Ödemen Akute Verletzungen und Schmerz Zustände Gelenk- und muskulären Problemen Wettkampfvorbereitungen Regeneration nach Wettkämpfen Wettkampfbetreuung Entspannung und Prävention
Angebotene Therapien | Anwendungen Die Praxis bietet Ihnen ein umfangreiches Angebot der besten manuellen wie physikalischen Anwendungen. Modernste und neueste Geräte, Materialien und Zubehör stehen Ihnen zur Verfügung. Es werden laufend Weiterbildungen besucht, um Ihnen den neuesten Stand  manueller  Therapien anbieten zu können. Medizinische Massage | Sportmassage Faszientherapie nach Typaldos Lymphdrainage nach Dr. Vodder Manipulativmassage nach Dr. Terrier Marnitz Therapie Bindegewebsmassage Akupunktmassage Triggerpunktbehandlung Medizinisches Tapen Elektrotherapie (PaTh) Ultraschalltherapie (PaTh) Thermotherapie (PaTh) Medizinische Rückenschule Nordic Walking | Nordic Running
Ärztliche Verordnung Die   Praxis   ist   eine   Wahltherapiepraxis.   Für   die   Behandlung   von   Verletzungen   oder   für   Behandlungen   nach   Operationen   benötigen   Sie   eine   ärztliche   Verordnung (Krankenschein).   Vom   Erfordernis   einer   ärztlichen   Verordnung   kann   nur   Abstand   genommen   werden,   wenn   Sie   die   Leistung   ausschließlich   zur   Prävention (Vorbeugung) in Anspruch nehmen. Therapiekosten Die   Kosten   der   Behandlung   bemessen   sich   nach   einer   Kombination   aus   Einzelleistungen,   benötigter   Zeit   und   eventuell   für   die   Behandlung   benötigten Materialien   und   werden   Ihnen   bei   Behandlungsbeginn   bekannt   gegeben.   Ihr   Therapeut   hat   keinen   Vertrag   mit   Ihrem   Krankenversicherungsträger.   Sie   begleichen die   Kosten   als   Wahltherapeut   und   suchen   bei   Ihrem   Kostenträger   (Krankenkasse)   um   teilweise   Rückerstattung   (   €2   -   €5   je   Therapieeinheit)    gemäß   dem Kassentarif,   bzw.   Kostenzuschuss   an.   Angaben   zum   erwarteten   Kostenzuschuss   können   nur   unter   Vorbehalt   der   Entscheidung   Ihres   Sozialversicherungsträgers gegeben werden. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von den Kostenträgern hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis. Bei   einer   privaten   Kranken-   oder   Unfallzusatzversicherung   mit   Heilbehandlungskosten,   kann   der   Differenz   Betrag   oder   ein   Teilbetrag   von   dieser   übernommen werden. Informieren Sie sich darüber bei Ihrem zuständigen Versicherungsberater. Ihr   Krankenversicherungsträger   übernimmt   einen   Teil   der   Behandlungskosten.   Dazu   benötigen   Sie   eine   ärztliche   Bewilligung   durch   die   chefärztliche Abteilung Ihrer   zuständigen   Krankenversicherung.   Damit   bewilligt   der   Krankenversicherungsträger   die   Rückerstattung   der   anteiligen   Kosten   des   ´satzungsmäßigen Kostenzuschusses   nach   erfolgter   Durchführung   der   Behandlung   und   nach   Begleichung   der   Behandlungskosten   aufgrund   der   gleichzeitig   mit   der   Chef   ärztlichen Verordnung vorgelegten Honorarnote.
Behandlungen z ur Rehabilitation nach Operationen von Schwellungen und Ödemen Akute Verletzungen und Schmerz Zustände Gelenk- und muskulären Problemen Wettkampfvorbereitungen Regeneration nach Wettkämpfen Wettkampfbetreuung Entspannung und Prävention
Angebotene Therapien | Anwendungen Die Praxis bietet Ihnen ein umfangreiches Angebot der besten manuellen wie physikalischen Anwendungen. Modernste und neueste Geräte, Materialien und Zubehör stehen Ihnen zur Verfügung. Es werden laufend Weiterbildungen besucht, um Ihnen den neuesten Stand  manueller  Therapien anbieten zu können. Medizinische Massage | Sportmassage Faszientherapie nach Typaldos Lymphdrainage nach Dr. Vodder Manipulativmassage nach Dr. Terrier Marnitz Therapie Bindegewebsmassage Akupunktmassage Triggerpunktbehandlung Medizinisches Tapen Elektrotherapie (PaTh) Ultraschalltherapie (PaTh) Thermotherapie (PaTh) Medizinische Rückenschule Nordic Walking | Nordic Running
Ärztliche Verordnung Die   Praxis   ist   eine   Wahltherapiepraxis.   Für   die   Behandlung   von   Verletzungen oder    für    Behandlungen    nach    Operationen    benötigen    Sie    eine    ärztliche Verordnung   (Krankenschein).   Vom   Erfordernis   einer   ärztlichen   Verordnung kann   nur Abstand   genommen   werden,   wenn   Sie   die   Leistung   ausschließlich   zur Prävention (Vorbeugung) in Anspruch nehmen. Therapiekosten Die    Kosten    der    Behandlung    bemessen    sich    nach    einer    Kombination    aus Einzelleistungen,   benötigter   Zeit   und   eventuell   für   die   Behandlung   benötigten Materialien   und   werden   Ihnen   bei   Behandlungsbeginn   bekannt   gegeben.   Ihr Therapeut    hat    keinen    Vertrag    mit    Ihrem    Krankenversicherungsträger.    Sie begleichen   die   Kosten   als   Wahltherapeut   und   suchen   bei   Ihrem   Kostenträger (Krankenkasse)   um   teilweise   Rückerstattung   (   €2   -   €5   je   Therapieeinheit)   gemäß   dem   Kassentarif,   bzw.   Kostenzuschuss   an.   Angaben   zum   erwarteten Kostenzuschuss     können     nur     unter     Vorbehalt     der     Entscheidung     Ihres Sozialversicherungsträgers    gegeben    werden.    Eine    Nichterstattung    oder    nur Teilerstattung   von   den   Kostenträgern   hat   keinen   Einfluss   auf   die   vereinbarte Kostenforderung der Praxis. Bei      einer      privaten      Kranken-      oder      Unfallzusatzversicherung      mit Heilbehandlungskosten,   kann   der   Differenz   Betrag   oder   ein   Teilbetrag   von dieser     übernommen     werden.     Informieren     Sie     sich     darüber     bei     Ihrem zuständigen Versicherungsberater. Ihr   Krankenversicherungsträger   übernimmt   einen   Teil   der   Behandlungskosten. Dazu    benötigen    Sie    eine    ärztliche    Bewilligung    durch    die    chefärztliche Abteilung     Ihrer     zuständigen     Krankenversicherung.     Damit     bewilligt     der Krankenversicherungsträger    die    Rückerstattung    der    anteiligen    Kosten    des ´satzungsmäßigen     Kostenzuschusses     nach     erfolgter     Durchführung     der Behandlung    und    nach    Begleichung    der    Behandlungskosten    aufgrund    der gleichzeitig mit der Chef ärztlichen Verordnung vorgelegten Honorarnote.