Behandlungen
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z
ur Rehabilitation nach Operationen
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von Schwellungen und Ödemen
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Akute Verletzungen und Schmerz Zustände
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Gelenk- und muskulären Problemen
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Wettkampfvorbereitungen
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Regeneration nach Wettkämpfen
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Wettkampfbetreuung
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Entspannung und Prävention
Angebotene Therapien | Anwendungen
Die Praxis bietet Ihnen ein umfangreiches Angebot der besten manuellen wie physikalischen
Anwendungen. Modernste und neueste Geräte, Materialien und Zubehör stehen Ihnen zur
Verfügung. Es werden laufend Weiterbildungen besucht, um Ihnen den neuesten Stand
manueller Therapien anbieten zu können.
Medizinische Massage | Sportmassage
Faszientherapie nach Typaldos
Lymphdrainage nach Dr. Vodder
Manipulativmassage nach Dr. Terrier
Marnitz Therapie
Bindegewebsmassage
Akupunktmassage
Triggerpunktbehandlung
Medizinisches Tapen
Elektrotherapie (PaTh)
Ultraschalltherapie (PaTh)
Thermotherapie (PaTh)
Medizinische Rückenschule
Nordic Walking | Nordic Running
Ärztliche Verordnung
Die
Praxis
ist
eine
Wahltherapiepraxis.
Für
die
Behandlung
von
Verletzungen
oder
für
Behandlungen
nach
Operationen
benötigen
Sie
eine
ärztliche
Verordnung
(Krankenschein).
Vom
Erfordernis
einer
ärztlichen
Verordnung
kann
nur
Abstand
genommen
werden,
wenn
Sie
die
Leistung
ausschließlich
zur
Prävention
(Vorbeugung) in Anspruch nehmen.
Therapiekosten
Die
Kosten
der
Behandlung
bemessen
sich
nach
einer
Kombination
aus
Einzelleistungen,
benötigter
Zeit
und
eventuell
für
die
Behandlung
benötigten
Materialien
und
werden
Ihnen
bei
Behandlungsbeginn
bekannt
gegeben.
Ihr
Therapeut
hat
keinen
Vertrag
mit
Ihrem
Krankenversicherungsträger.
Sie
begleichen
die
Kosten
als
Wahltherapeut
und
suchen
bei
Ihrem
Kostenträger
(Krankenkasse)
um
teilweise
Rückerstattung
(
€2
-
€5
je
Therapieeinheit)
gemäß
dem
Kassentarif,
bzw.
Kostenzuschuss
an.
Angaben
zum
erwarteten
Kostenzuschuss
können
nur
unter
Vorbehalt
der
Entscheidung
Ihres
Sozialversicherungsträgers
gegeben werden. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von den Kostenträgern hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis.
Bei
einer
privaten
Kranken-
oder
Unfallzusatzversicherung
mit
Heilbehandlungskosten,
kann
der
Differenz
Betrag
oder
ein
Teilbetrag
von
dieser
übernommen
werden. Informieren Sie sich darüber bei Ihrem zuständigen Versicherungsberater.
Ihr
Krankenversicherungsträger
übernimmt
einen
Teil
der
Behandlungskosten.
Dazu
benötigen
Sie
eine
ärztliche
Bewilligung
durch
die
chefärztliche
Abteilung
Ihrer
zuständigen
Krankenversicherung.
Damit
bewilligt
der
Krankenversicherungsträger
die
Rückerstattung
der
anteiligen
Kosten
des
´satzungsmäßigen
Kostenzuschusses
nach
erfolgter
Durchführung
der
Behandlung
und
nach
Begleichung
der
Behandlungskosten
aufgrund
der
gleichzeitig
mit
der
Chef
ärztlichen
Verordnung vorgelegten Honorarnote.