Öffnungszeiten Montag 08:00 14:00 Dienstag 14:00 20:00 Mittwoch 08:00 14:00 Donnerstag 14:00 20:00 Freitag 08:00 14:00 Anamnese Erstaufnahme Eur 36 Behandlung 30min Eur 45 Behandlung 50min Eur 65 Behandlung 60min Eur 78 Elektrotherapie   10min Eur 12 Ultraschalltherapie 10min Eur 17 Passive Therapie   30min Eur 24 Ärztliche Verordnung Die Praxis ist eine Wahltherapiepraxis. Für die Behandlung von Verletzungen oder für Behandlungen nach Operationen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Krankenschein). Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung ausschließlich zur Prävention (Vorbeugung) in Anspruch nehmen. Therapiekosten Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistungen, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigten Materialien und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr Therapeut hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten als Wahlterapeut und suchen bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse) um teilweise Rückerstattung gemäß dem Kassentarif, bzw. Kostenzuschuß an. Angaben zum erwarteten Kostenzuschuß können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von den Kostenträgern hat keinen Einfluß auf die vereinbarte Kostenforderung der Prasis. Bei einer privaten Kranken- oder Unfallzusatzversicherung mit Heilbehandlungskosten, kann der differenz Betrag oder ein Teilbetrag von dieser übernommen werden. Informieren Sie sich darüber bei Ihrem zuständigen Versicherungsberater. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bewilligung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten des ´satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlichen Verordnung vorgelegten Honrarnote.